Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
AG Kitzingen, Urteil vom 26.04.2021 – 1 Cs 882 Js 16548/20

AG Kitzingen, Urteil vom 26.04.2021 – 1 Cs 882 Js 16548/20

Glaubens- und Gewissensfreiheit kann Entschuldigungsgrund sein.

Redaktioneller Leitsatz der Bayerischen Staatskanzlei:

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit kann ein strafrechtlicher Entschuldigungsgrund sein, der zur Straffreiheit beim Tatvorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewährung von Kirchenasyl führen kann.

Urteil frei zugänglich