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AG München, Urteil vom 28.07.2020 – 813 Ds 256 Js 151985/19

AG München, Urteil vom 28.07.2020 – 813 Ds 256 Js 151985/19

Biss eines HIV-Infizierten mit geringer Viruslast einfache, nicht gefährliche Körperverletzung.

Der vorsätzliche Biss eines HIV-Infizierten, der konstant in medikamentöser Behandlung ist und dessen Viruslast dauerhaft unterhalb der Nachweisgrenze liegt, was der Infizierte auch weiß, stellt keine gefährliche, sondern einfache Körperverletzung dar.

Pressemitteilung Nr. 43