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AG Torgau, Urteil vom 01.03.2021 – 3 Ds 951 Js 3564/19 (3)

AG Torgau, Urteil vom 01.03.2021 – 3 Ds 951 Js 3564/19 (3)

Keine gefährliche Körperverletzung des Fahrers, wenn sich Person auf fahrendes Auto schmeißt und dabei verletzt.

Leitsätze der Redaktion:

1. Springt eine Person auf die Motorhaube eines mit 5 km/h vorwärts fahrenden PKW, um diesen zu stoppen und prellt sich dabei das Knie, kann der tatbestandliche Erfolg der gefährlichen Körperverletzung nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung nicht dem Fahrer des PKW, sondern nur ihr selbst zugerechnet werden.

2. Das Zufügen einer Prellung am Knie durch langsames (5 km/h) Zufahren auf eine Person, die die Weiterfahrt des PKW durch Indenwegstellen zu stoppen versucht, ist durch Notwehr gerechtfertigt.

Urteil bei BeckRS