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ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2020 – 4 Ga 18/20

ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2020 – 4 Ga 18/20

Arbeitgeber darf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorschreiben. Pauschales Attest befreit nicht.

Aus der Pressemitteilung:

Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen (...).

Die Kammer ging – wie auch das OVG Münster bei der Maskentragepflicht an Schulen – davon aus, dass ein [ärztliches] Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten muss, warum eine Maske nicht getragen werden könne, da der Kläger mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil für sich erwirken will, nämlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Betreten des Rathauses ohne Maske.

Pressemitteilung 1/2021