BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die passgenau die Kündigungsfrist umfasst.

Aus der Pressemitteilung:

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Pressemitteilung 25/21