BAG Urteil vom 09.03.2022 – 7 AZR 266/22

Gewährt der Arbeitgeber einem befristet eingestellten Arbeitnehmer Urlaub über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, geht das Arbeitsverhältnis dadurch nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. 

Amtlicher Leitsatz:

Wird einem Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, ist der Tatbestand des § 15 Abs. 5 TzBfG in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung (seit dem 1. August 2022 § 15 Abs. 6 TzBfG) nicht erfüllt.

Urteil frei zugänglich.