BAG, Urteil vom 09.12.2020 – 10 AZR 334/20

Höhe eines Nachtarbeitszuschlags darf nicht davon abhängen, ob in Schichtssystem gearbeitet wird.

Aus der Pressemitteilung:

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Pressemitteilung vom 09.12.2020