BAG, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21

Frauen und Männer haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf den gleichen Lohn.

Orientierungssätze aus der Pressemitteilung:

  1. Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. 
  2. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

Zur Pressemitteilung des BAG.