BAG, Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21

Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit.

Aus der Pressemitteilung:

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.

Pressemitteilung 41/21