BGH, Beschluss vom 02.08.2022 – 4 StR 231/22

Anders als bei der Trunkenheitsfahrt, erfordert die Annahme einer strafbaren Autofahrt unter Drogeneinfluss mehr als nur die bloße Feststellung einer vorherigen Drogeneinnahme.

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist nicht automatisch strafbar im Sinne des StGB.
  2. Vielmehr werden weitere Beweisanzeichen erfordert, die auf eine drogenbedingte Unfähigkeit des Fahrers in Bezug auf die Steuerung des Fahrzeugs in schwierigen Verkehrslagen hindeuten.
  3. Die Blutwirkstoffkonzentration stellt hierbei allein ein Indiz dar, dass je nach Höhe der Konzentration im Rahmen der Beweiswürdigung unterschiedlich zu gewichten ist.

Beschluss frei zugänglich.