BGH, Beschluss vom 03.12.2019 – II ZB 18/19

Die Verurteilung wegen Bankrotts berechtigt zur Löschung der Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister.

Amtliche Leitsätze:

a) Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im Handelsregister zu löschen, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG nach der Eintragung entfällt.

b) Auch wer nicht als Täter (§ 25 StGB), sondern als Teilnehmer (§§ 26, 27 StGB) wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG rechtskräftig verurteilt worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein.

Beschluss frei zugänglich