BGH, Beschluss vom 05.05.2021 – 4 StR 19/20

Zurechnung des Todes infolge wegen fahrlässig herbeigeführten Brandgeschenens notwendiger Rettungsmaßnahmen.

Amtlicher Leitsatz:

Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden (...).

Beschluss frei zugänglich