BGH, Beschluss vom 07.05.2020 – 4 StR 633/19

Niedrige Beweggründe bei versuchtem Mord zur Verteidigung des "Staatsgebiets".

Leitsatz:

Handelt der Angeklagte unter der Vorstellung, die Polizeibeamten seien Repräsentanten eines Scheinstaates, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und getötet werden durften, kann das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bejaht werden.

Pressemitteilung Nr. 061/2020