BGH, Beschluss vom 10.11.2021 – IV ZB 30/20

Bezugnahme in eigenhändigem Testament auf formunwirksame Anlage macht diese nicht zum Testamentsbestandteil.

Aus dem Beschluss:

Die Bezugnahme in einem eigenhändigen Testament auf ein nicht der Testamentsform entsprechendes Schriftstück kann nicht dazu führen, dass die nicht formwirksame Anlage gleichsam zum Bestandteil der formgültigen letztwilligen Verfügung wird.

Beschluss frei zugänglich