BGH, Beschluss vom 15.12.2020 – XIII ZB 123/19

Haftanordnung ohne Aufklärung des Willens, einen Anwalt hinzuzuziehen, verletzt Fair-Trial-Grundsatz.

Amtlicher Leitsatz:

Erklärt der Betroffene bei der Anhörung, sich ohne Anwalt nicht oder nicht weiter äußern zu wollen, darf der Haftrichter eine Freiheitsentziehung nicht anordnen, ohne zu klären, ob der Betroffene damit – unabhängig von den Voraussetzungen einer Beiordnung im Wege der Verfahrenskostenhilfe – sein Recht auf Hinzuziehung anwaltlichen Beistands geltend machen will. Er muss deshalb den Betroffenen fragen, ob ein Anwalt kontaktiert werden soll, oder ihm hierzu Gelegenheit geben. Unterbleibt eine solche Klärung des Willens des Betroffenen, ist zu vermuten, dass dem Betroffenen der Zugang zu einem Anwalt verwehrt wurde.

Beschluss frei zugänglich