BGH, Beschluss vom 22.07.2020 – XII ZB 131/20

Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung 16-jährigen Ehefrau.

Die Ehe kann nicht gemäß § 1314 Abs. 1 BGB aufgehoben werden, wenn ein langjähriges und eheliches Gemeinschaftsleben bestanden hat.

Pressemitteilung Nr. 108/2020