BGH, Beschluss vom 27.01.2021 – XII ZB 450/20

Rücktritt vom Erbvertrag gegenüber geschäftsunfähig gewordenem.

Amtliche Leitsätze:

b) Dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, schließt den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm gegenüber nicht aus.

c) Der Rücktritt vom Erbvertrag kann bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigtem erfolgen.

Beschluss frei zugänglich