BGH, Urteil vom 03.06.2020 – IV ZR 16/19

Keine Umgehung des Pflichtteilsrecht durch Einbringung von Vermögensgegenstände in GbR unter Verzicht auf Abfindung.

Amtlicher Leitsatz:

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.

Urteil frei zugänglich