BGH, Urteil vom 03.07.2020 – V ZR 250/19

Nachhaftung eines GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten durch nach seinem Ausscheiden gefasste Beschlüsse.

Amtlicher Leitsatz:

Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs.1 Satz 1 HGB.

Urteil frei zugänglich