BGH, Urteil vom 09.06.2021 – 2 StR 13/20

Eingehungsbetrug: Auch Forderung gegen Privatinsolventen kann im Einzelfall werthaltig sein.

Aus dem Urteil:

Aufgrund der aus dem Beförderungsvertrag bestehenden, einredefreien Forderung kann der Geschädigte einen Titel erwirken, bei dem gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB erst 30 Jahre nach Rechtskraft Verjährung eintritt. Dass angesichts dieses langen Zeitraums nachträgliche Bemühungen des Geschädigten zur Vollstreckung seiner Forderung erfolgreich sein können, hat das Landgericht angesichts der von ihm festgestellten und gewürdigten persönlichen Lebensumstände und wirtschaftlichen Situation des zur Tatzeit 25 Jahre alten, nicht drogenabhängigen, über eine Wohnung verfügenden und arbeitsfähigen Angeklagten ohne Rechtsfehler angenommen.

Urteil frei zugänglich