BGH, Urteil vom 17.10.2019 – III ZR 42/19

Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage vor einem US-amerikanischen Gericht.

Amtlicher Leitsatz:

Einem Vertragspartner kann ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zustehen, die ihm entstanden sind, weil er entgegen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands in Deutschland vor einem US-amerikanischen Gericht verklagt worden ist.

Pressemitteilung Nr. 134/2019 vom 17.10.2019