BGH, Urteil vom 26.03.2021 – V ZR 77/20

Pflicht aus § 1004 zur Entfernung eines Abfallcontainers erstreckt sich auf durch Dritte hineingeworfenen Abfall.

Leitsatz der Redaktion:

Die Pflicht des Störers zur Entfernung eines auf fremdem Grundstück abgestellten Abfallcontainers aus § 1004 I 1 erstreckt sich auch auf den Abfall, den Dritte unberechtigt in den Container geworfen haben.

Urteil frei zugänglich