BGH, Urteil vom 26.05.2021 – IV ZR 174/20

Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten und mindern nicht Pflichtteilsanspruch.

Amtliche Leitsätze:

1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.

2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.

Urteil frei zugänglich