BGH, Urteil vom 30.09.2021 – 4 StR 170/21

Keine Verdeckungsabsicht bei Tötung im Wissen, Wohnungsdurchsuchung nicht verhindern zu können.

Leitsatz der Redaktion:

Wer in der Erwartung einer Durchsuchung seiner Wohnung wegen Drogenhandels und in dem Wissen, dass ihm eine Verhinderung der Durchsuchung oder das Vernichten von Beweismitteln unmöglich ist, einen Polizisten erschießt, handelt nicht mit Verdeckungsabsicht.

Urteil frei zugänglich