BGH, Urteil vom 31.03.2021 – 2 StR 109/20

Keine Garantenpflicht unter Geschwistern.

Leitsatz der Redaktion:

Unter Geschwistern besteht nicht schon wegen ihrer Verwandtschaft in der Seitenlinie eine Garantenstellung. Eine solche kann sich aber aus der tatsächlichen Übernahme einer Schutzfunktion ergeben. Dies kommt etwa in Betracht, wenn ausdrücklich oder konkludent die Übernahme von Verantwortung erklärt und diese zusätzlich neben den in erster Linie verantwortlichen Eltern übernommen wid und sich insoweit auch der Vorsatz auf das Bestehen einer Rechtspflicht zum Handeln erstreckt.

Urteil frei zugänglich