BVerfG, Urteil vom 14.12.2022 – 2 BvE 8/21

Auskunftsverweigerung der Bundesregierung über die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, stellt eine Verletzung des parlamentarisches Fragerechts dar.

Amtliche Leitsätze:

  1. Für Informationen, die die Organisation und die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste betreffen, kommt eine Begrenzung des Fragerechts des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG im Sinne einer „Bereichsausnahme“ nicht in Betracht.
  2. Das parlamentarische Kontrollgremium ist ein zusätzliches Instrument der parlamentarischen Kontrolle, das sonstige parlamentarische Informationsrechte nicht verdrängt.

Urteil frei zugänglich.