BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 – 9 C 5.18

Verjährung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach §§ 195, 199 I BGB.

Amtlicher Leitsatz:

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der als Leistungskondiktion auf die Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrages gerichtet ist, unterliegt grundsätzlich der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung analog § 195, § 199 Abs. 1 BGB.

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