EuGH, Urteil vom 15.07.2021 – C-804/18 u.a.

Verbot des Tragens religiöser Symbole kann durch Neutralitätsinteressen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein.

Aus der Pressemitteilung:

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden.

Pressemitteilung frei zugänglich