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LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2020 – 4 Ta 200/20

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2020 – 4 Ta 200/20

Gerichtliche Versagung einer Online-Verhandlung nicht (mit sofortiger Beschwerde) anfechtbar.

Amtlicher Leitsatz:

Die gerichtliche Anordnung oder Versagung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Falle einer Pandemie gem. § 114 ArbGG (ebenso § 211 SGG) ist nicht anfechtbar.

Beschluss frei zugänglich