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LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 – 4 Qs 368/22

LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 – 4 Qs 368/22

Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, so dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

 Leitsätze der Redaktion aus der Entscheidung:

  1. Allein das Festhalten des Lenkers eines E-Scooters während der Fahrt durch einen Sozius stellt – unabhängig von aktiven Lenkbewegungen nach links oder rechts, um eine Kurve zu fahren – ein Lenken des Fahrzeugs und damit das "Führen" eines Fahrzeugs i. S. d. § 316 StGB dar. 
  2. Denn das Festhalten des Lenkers eines E-Scooters führt dazu, dass dieser in eine ganz bestimmte Richtung gelenkt wird: nämlich geradeaus. Dieses Inder-Spur-Halten des E-Scooters ist ein genuiner Lenkvorgang, weil ein kontrolliertes Fortbewegen des E-Scooters durch den Verkehrsraum, wenn beide Personen auf dem Roller sich am Lenker festhalten, nur durch ein Zusammenwirken durch beide Fahrer möglich ist. Das bedeutet auch, dass der E-Scooter in einer Art "Mittäterschaft" von beiden Fahrern gleichzeitig geführt wird.

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung von Maximilian Nussbaum finden Sie auf examensgerecht.