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OLG Bamberg, Urteil vom 10.01.2023 – 2 UF 212/22

OLG Bamberg, Urteil vom 10.01.2023 – 2 UF 212/22

Mit der Eheschließung geht auch die beiderseitige Verpflichtung einher, die finanziellen Belastungen für den jeweils anderen Ehegatten möglichst gering zu halten.

Orientierungssätze:

  1. Zwar ergibt sich aus dem Wesen der Ehe für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. 
  2. Diese Verpflichtung zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann jedoch von den Beteiligten abbedungen werden.

Urteil frei zugänglich.