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OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2022 – Az.: 6 U 2/22

OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2022 – Az.: 6 U 2/22

Ein vermeintlicher Erbe kann sich auch nach Jahren der vermeintlichen Erbschaft nicht auf das Vertrauen auf die Wirksamkeit eines Testaments und die Testierfähigkeit des Erblassers berufen.

Orientierungssatz:

Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen.

Dies führt dazu, dass auch noch nach Jahren der vermeintliche Erbe zur Herausgabe des gesamten Nachlass, inklusive aller mit Mittel des Nachlasses beschaffter Gegenstände, verpflichtet ist. (§§ 2018, 2019, 2021; 816 I, 816 II BGB).

Pressemitteilung des OLG Celle.