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OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2020 – 3 UF 156/20

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2020 – 3 UF 156/20

Getrennt lebende Elternteile können zu Umgang mit Kind verpflichtet werden.

Amtlicher Orientierungssatz:

Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit den Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.

Beschluss frei zugänglich