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OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2023 – 1 Ss 276/22

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2023 – 1 Ss 276/22

Eine Trunkenheitsfahrt i.S.d. § 316 StGB mit einem E-Scooter führt im Regelfall zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Amtlicher Leitsatz:

Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kfz. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.

Urteil frei zugänglich.