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OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2020 – 12 WF 221/20

OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2020 – 12 WF 221/20

Vaterschaft des rechtlichen Vaters bei sozial-familiärer Beziehung zum Kind nicht anfechtbar.

Aus der Pressemitteilung:

Ein biologischer Vater ist nur dann berechtigt, die (rechtliche) Vaterschaft des Ehemanns der Mutter oder eines anderen Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat, zu beseitigen, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind nicht besteht.

Pressemitteilung vom 28.01.2021