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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2019 – 6 WF 44/19

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2019 – 6 WF 44/19

Zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Kontaktverbot.

Amtlicher Leitsatz:

Ein zur Verhängung eines Ordnungsmittels führender Verstoß gegen das zum Zweck des Gewaltschutzes ausgesprochene Verbot, mit der geschützten Person in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, kann auch vorliegen, wenn der sog. „Stinkefinger“ gezeigt wird.

Beschluss frei zugänglich