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OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 – 10 LA 228/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 – 10 LA 228/19

Übermittlungsfehler im elektronischen Rechtsverkehr zwischen der Behörde und dem Gericht.

Amtlicher Leitsatz:

Der Versand eines einfach signierten Dokuments durch eine Behörde über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erfüllt nicht die Voraussetzungen des sicheren Übermittlungsweges nach § 55a Abs. 3 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 VwGO i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERVV. 

Beschluss frei zugänglich