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VerfGH Bayern, Beschluss vom 11.08.2021 – Vf. 97-IVa-20

VerfGH Bayern, Beschluss vom 11.08.2021 – Vf. 97-IVa-20

Mitgliedschaft eines Landtags im „Bündnis für Toleranz“ verletzt nicht Gebot der parteipolitischen Neutralität.

Aus der Pressemitteilung:

Die Bayerische Verfassung sei weder wertneutral noch wolle sie das sein, sie sei von dem Willen getragen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates – unter Einsatz der Mittel der wehrhaften Demokratie – erhalten bleiben müsse. In einer Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, die dieses Ziel fördern wolle, könne kein Verstoß ge- gen die staatliche Neutralitätspflicht liegen.

Pressemitteilung vom 11.08.2021