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Juristische Fakultät

Neue Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich verkündet

Am 06.07.2012 wurde die geänderte Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich bekannt gemacht.

Neben der neu entstandenen Möglichkeit, das Schwerpunktstudium nun auch zum Sommersemester beginnen zu können, haben sich auch die Anmeldefristen geändert.

Die Anmeldungen für den Studienbeginn im Wintersemester können nunmehr bis zum 15. September, die für den Studienbeginn im Sommersemester zum 01. März eines jeden Jahres erfolgen.

Der Volltext der geänderten Prüfungsordnung ist zudem hier zu finden.

19. Juli 2012

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Tobias Schild, Letzte Änderung: 08.01.2013
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