Schwerpunktbereiche
Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemaliges Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss.
Die Juristische Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen an:
- SP 1 Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts
- SP 2 Arbeit, Unternehmen, Soziales
- SP 3 Handel, Wirtschaft und Unternehmen
- SP 4 Strafverfolgung und Strafverteidigung
- SP 5 Internationales und Europäisches Recht
- SP 6 Verwaltung
- SP 7 IT-Recht und Geistiges Eigentum
- SP 8 Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht

