Schriftliches Probeexamen

© Juristische Fakultät Hannover

Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird zweimal jährlich jeweils in der vorlesungsfreien Zeit ein schriftliches Probeexamen angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung in den nachfolgenden Prüfungsdurchgängen planen.

Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch „simulieren“ und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Durch die - verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs - veränderten Rahmenbedingungen, erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand.

Korrekturbedingungen

Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens drei Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden. Möglichkeiten:

  • Teilnahme an allen sechs Klausuren (ohne Abschichtung);
  • Teilnahme an allen drei Klausuren aus dem Pflichtfach ZR;
  • Teilnahme an den drei Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR;
  • Teilnahme an allen drei Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (vier Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (fünf Klausuren).

Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!).

Eine Anmeldung ist über Stud.ip erforderlich. Der Termin für die Freischaltung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Beim Probeexamen besteht Präsenzpflicht. Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese vor Ort und unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.

Prüfungsunfähigkeit

Sollte während des Probeexamens eine Prüfungsunfähig auftreten, muss von der betroffenen Person bitte unverzüglich ein ärztliches Attest eingereicht werden. Bitte senden Sie dies per Mail an jurservice@jura.uni-hannover.de. Ein unentschuldigtes Fehlen bei einzelnen Klausuren hat zur Folge, dass die Korrekturbedingungen nicht erfüllt sind.

Sollten Sie Fragen zum Probeexamen haben, können Sie sich gerne an JurSERVICE wenden.