Ablauf des Studiums

© Juristische Fakultät Hannover

Das Studium der Rechtswissenschaften ist ein durch die Vielzahl an Themengebieten abwechslungsreiches und spannendes, aber auch anspruchsvolles Studium.

Vom ersten Semester bis zum Berufsstart

Die Regelstudienzeit von zehn Semestern beinhaltet das Grund- und Hauptstudium, das Schwerpunktstudium, die Examensvorbereitung z.B. in einem Repetitorium sowie die erste staatliche Prüfung.

Ist der staatliche Teil des Studiums geschafft, erwartet Absolvent*innen der Titel „Diplom- Jurist*in“.

Doch damit nicht genug: Wer den Weg zum Titel „Volljurist*in“ gehen möchte, den erwartet nach dem ersten Staatsexamen das zweijährige Referendariat und die zweite juristische Staatsprüfung.

  Die Regelstudienzeit von neun Semestern beinhaltet das Grund- und Hauptstudium, das Schwerpunktstudium, die Examensvorbereitung z.B. in einem Repetitorium sowie die erste staatliche Prüfung.  Ist der staatliche Teil des Studiums geschafft, erwartet Absolvent*innen der Titel „Diplom- Jurist*in“.  Doch damit nicht genug: Wer den Weg zum Titel „Volljurist*in“ gehen möchte, den erwartet nach dem ersten Staatsexamen das zweijährige Referendariat und die zweite juristische Staatsprüfung.   Die Regelstudienzeit von neun Semestern beinhaltet das Grund- und Hauptstudium, das Schwerpunktstudium, die Examensvorbereitung z.B. in einem Repetitorium sowie die erste staatliche Prüfung.  Ist der staatliche Teil des Studiums geschafft, erwartet Absolvent*innen der Titel „Diplom- Jurist*in“.  Doch damit nicht genug: Wer den Weg zum Titel „Volljurist*in“ gehen möchte, den erwartet nach dem ersten Staatsexamen das zweijährige Referendariat und die zweite juristische Staatsprüfung.   Die Regelstudienzeit von neun Semestern beinhaltet das Grund- und Hauptstudium, das Schwerpunktstudium, die Examensvorbereitung z.B. in einem Repetitorium sowie die erste staatliche Prüfung.  Ist der staatliche Teil des Studiums geschafft, erwartet Absolvent*innen der Titel „Diplom- Jurist*in“.  Doch damit nicht genug: Wer den Weg zum Titel „Volljurist*in“ gehen möchte, den erwartet nach dem ersten Staatsexamen das zweijährige Referendariat und die zweite juristische Staatsprüfung.

Grund- und Hauptstudium

Zum Inhalt des Studiums gehören neben den erwähnten drei Rechtsgebieten und Grundlagenfächern des Weiteren der Nachweis juristischer Schlüsselqualifikationen, die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs aus den Wirtschafts-  oder Sozialwissenschaften sowie der Erwerb eines Fremdsprachenscheins.

Außerdem machen Sie in drei Pflichtpraktika mit den Stationen Gericht, Kanzlei und Verwaltung erste praktische Erfahrungen.  

Studienplan im Verlauf des Studiums

Für einen sinnvollen Aufbau des Studiums gibt der Studienplan, der als Bestandteil der Studienordnung Ordnung im Anhang beigefügt ist, die folgenden Empfehlungen. Die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Studiums durch die Studierenden werden hierdurch nicht berührt.  

  • 1. Semester
    • Studieneinführungswoche und Erstsemesterexkursion
    • Grundkurs BGB I
    • Grundkurs BGB II
    • AG zum Grundkurs BGB I und II
    • Grundkurs Strafrecht I
    • AG zum Grundkurs Strafrecht I
    • Verfassungsrecht I
    • AG zum Verfassungsrecht I
    • Grundlagenfach 
  • 2. Semester
    • Grundkurs BGB III
    • Grundkurs BGB IV
    • AG zum Grundkurs BGB III und IV
    • Grundkurs Strafrecht II
    • AG zum Grundkurs Strafrecht II
    • Verfassungsrecht II
    • AG zum Verfassungsrecht II 
  • 3. Semester
    • Sachenrecht I
    • Sachenrecht II
    • AG zum Sachenrecht I und II
    • Zivilprozessrecht I
    • Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht I
    • Grundkurs Strafrecht III
    • AG zum Grundkurs Strafrecht III
    • Strafprozessrecht I
    • Europarecht I
    • AG zum Europarecht I
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • AG zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
    • Wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Veranstaltung 
  • 4. Semester
    • Familienrecht
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Zivilprozessrecht II
    • Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
    • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
    • Strafprozessrecht II
    • Europarecht II
    • AG zum Europarecht II
    • Besonderes Verwaltungsrecht
    • AG zum Besonderen Verwaltungsrecht
    • Verwaltungsprozessrecht
    • Fremdsprachen
    • Schlüsselqualifikationen 
  • 5. Semester
  • 6.-8. Semester
Den Studienverlaufsplan finden Sie hier in einer Übersicht.