Forschung

Die Juniorprofessur forscht in den Bereichen Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Anwaltsrecht. Zentrales Ziel der Forschung ist es, Wissenschaft und Praxis eng miteinander zu verbinden. Es soll aufzeiget werden, wie wissenschaftliche Erkenntnisse praxisrelevante Entwicklungen gestalten können – und umgekehrt, wie praktische Erfahrungen Impulse für eine weitergehende theoretische Durchdringung liefern.

Die Forschung der Juniorprofessur im Anwaltsrecht strebt an, dieses Gebiet in seiner ganzen Breite zu erfassen. Ein Schwerpunkt soll auf der Berücksichtigung internationaler und europarechtlicher Bezüge sowie rechtsvergleichender Ansätze liegen. Im Fokus steht, die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen der Anwaltschaft in dem heutigen globalisierten Umfeld wissenschaftlich zu analysieren und Perspektiven für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Berufsrechts zu entwickeln.

Im Mittelpunkt der Forschung zum Zivilprozess stehen Fragen des Zugangs zum Recht, der Auswirkungen der Digitalisierung auf Verfahrensgestaltung sowie das Spannungsverhältnis zwischen dem Bedürfnis nach beschleunigten Abläufen und der Wahrung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze.

Das Habilitationsprojekt von Frau Prof. Dr. Bernheim-Engler zu dem Thema „Private Enforcement und Nachhaltigkeit“ verbindet dogmatische Analyse mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Damit soll ein Beitrag zur Frage geleistet werden, welche Rolle das Privatrecht bei der Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele spielt – und wie sich traditionelle Strukturen des Privatrechts an neue Anforderungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen anpassen können.

 

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