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Coronavirus: Hinweise zur Abgabe von Studienarbeiten mit Fristverlängerung

Coronavirus: Hinweise zur Abgabe von Studienarbeiten mit Fristverlängerung

© Juristische Fakultät Hannover

Abgabe von Schwerpunktarbeiten

Schwerpunktkandidatinnen und -kandidaten, die auf Grund einer gewährten Fristverlängerung noch Ihre Studienarbeit abgeben müssen, fordern wir auf, die Arbeiten in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse schwerpunkt@jura.uni-hannover.de zu schicken.

Wichtig ist hierbei, dass Sie die fertige Arbeit sowohl als ausdruckbare pdf-Datei (welche wir den Prüfern zur Verfügung stellen würden) als auch zusätzlich noch einmal in einer Word- oder Open-Office-Version (welche wir zur Ermittlung der Zeichenzahl und für die Plagiatskontrolle nutzen würden) zu übersenden. Bitte vergessen Sie auch nicht, einen Scan oder eine Fotografie der Eigenhändigkeitserklärung/Einwilligung zur Plagiatsprüfung anzuhängen (das Formular finden Sie hier im Anhang).

Bitte nutzen Sie ausschließlich die oben genannte Email-Adresse zur Abgabe. Sie erhalten eine elektronische Empfangsbestätigung sowie eine schriftliche Empfangsbestätigung auf dem Postweg.

Die Abgabe in gedruckter Form ist nicht möglich.

Fristverlängerungen wegen des Coronavirus?

Das Coronavirus stellt grundsätzlich keinen Grund für eine Fristverlängerung dar. Für Kandidatinnen und Kandidaten, deren Abgabefrist noch läuft, die aber wegen der geschlossenen TIB derzeit nicht mit dem Verfassen ihrer Arbeit fortfahren können, arbeiten wir mit Hochdruck an einer Lösung. Wir werden Sie auf diesem Wege informieren, sobald über das weitere Vorgehen entschieden ist und bitten Sie, derzeit von Anfragen abzusehen.

Weitere Informationen zu Beeinträchtigungen durch das Coronavirus

Alle vorliegenden Informationen zu Beeinträchtigungen durch das Coronavirus finden Sie hier.

Verfasst von YG