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Neuer Aufsatz von Professor Dornis im September-Heft der GRUR Patent

Neuer Aufsatz von Professor Dornis im September-Heft der GRUR Patent

Professor Dornis diskutiert den DABUS-Beschluss des BGH (X ZB 5/22) unter einem dogmatischen Blickwinkel – insbesondere mit Blick auf bislang wenig diskutierte Fragen der „Erfindung ohne Erfinder“.

Titel und Abstract lauten:

Erfindung, schöpferischer Beitrag und Rechteinhaberschaft im KI-Zeitalter – Konsequenzen aus BGH, Beschl. v. 11.6.2024, X ZB 5/22 – DABUS

Mit dem DABUS-Beschluss des BGH (X ZB 5/22) ist eine konsistente und praktikable Linie beim Umgang mit „KI-Erfindungen“ gefunden – jedenfalls im DPMA-Verfahren: Bei Anmeldungen muss eine natürliche Person als Erfinder benannt werden. Antworten zu materiellrechtlichen Fragen hat der BGH dagegen nur angedeutet. In KI-Erfindungsprozessen nach wie vor ungeklärt ist deshalb die Bestimmung des Erfinders sowie des Mindestmaßes an menschlichem und geistig-schöpferischem Input. Vor allem diese beiden Axiome sollen nachfolgend analysiert und in die Strukturen der bisherigen BGH-Doktrin eingeordnet werden.