Erschienen: Arzthaftung beim Einsatz von KI

Abschnitt "Arzthaftung" in Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz. Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme | Generative KI, 2. Aufl. 2026, § 4 I. (S. 817-837) (ISBN 978-3-7560-0828-5)

Technische Geräte bei medizinischen Behandlungen einzusetzen, ist weder neu noch per se problematisch. Neu ist es aber, solche Behandlungen bzw. wesentliche Teilschritte von KI komplett eigenständig - autonom - durchführen zu lassen.

In seinem Beitrag geht Prof. Eichelberger den sich daraus ergebenden arzthaftungsrechtlichen Fragestellungen nach, unter anderem:

  • Darf KI eingesetzt werden (u.a. Therapiefreiheit, (un-)zulässige Delegation an Nichtärzte?) und welche Anforderungen gelten ("Neulandmethode", Behandlungsstandard?)? Muss KI vielleicht sogar eingesetzt werden?
  • Wie steht es um die notwendige Aufklärung? Kann die KI ggfs. auch selbst aufklären?
  • Haftet der Arzt für Fehlfunktionen bzw. unerwartetes Verhalten der KI? Sind solche Systeme ein vollbeherrschbares Risiko? Gelten die Grundsätze der horizontalen Arbeitsteilung?
  • Wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c Abs. 3 S. 1 BGB) und Dokumentation (§ 630f BGB) durch die KI?
  • Behandlung durch die KI als "automatisierte Einzelfallentscheidung" i.S.d. Art. 22 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)?

Außerdem zum Thema von Prof. Eichelberger:

  • Rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI in der Medizin, insbesondere Regulierung und Arzthaftung, in: Zeitschrift für medizinische Ethik 71 (2025) 500–517
  • Medizin [Large Language Models in der Medizin], in: Ebers/Quarch (Hrsg.), Rechtshandbuch ChatGPT, 2024, § 20 (S. 463-475)
  • Ärztliche Fernbehandlung – Zwischenbilanz zur Liberalisierung des Berufs- und Werberechts nach fünf Jahren, in: Eichelberger/Schwarze (Hrsg.), 50 Jahre Juristische Fakultät Hannover, 2025, S. 117-136, Open Access abrufbar unter doi.org/10.5771/9783748949893-117