In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht und im Bürgerlichen Recht vermittelt. Behandelt werden im Öffentlichen Recht insbesondere Fragen des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte, des Europarechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie im Bürgerlichen Recht insbesondere Fragen der Rechtsgeschäftslehre und des Rechts der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Die Vorlesung wird von Rechtsanwalt und Mediator Dr. iur. Thorsten Ralph Egon Kurtz regelmäßig im Wintersemester und im Sommersemester angeboten.
Als Prüfungsleistung wird jeweils am Ende des Semesters eine 90-minütige Klausur mit drei Leistungspunkten (ECTS-Credit-Points) angeboten.
Die Studierenden benötigen für die Vorlesung und für die Klausur aktuelle Gesetzestexte:
- Basistexte Öffentliches Recht: ÖffR, Beck-Texte im dtv
- Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Beck-Texte im dtv.
Darüber hinaus werden die Vorlesung begleitende Materialien zur Verfügung gestellt.