Einführung in das Recht für Ingenieure

Sie studieren im weitesten Sinne naturwissenschaftliche Fächer, interessieren sich aber auch für rechtliche Fragestellungen, da Sie sich bewusst sind, dass auch diese für Ihr späteres Berufsleben relevant werden? Sie wissen, dass Sie sich in diesem Sinne fast unweigerlich spätestens im Beruf auch in rechtliche Anforderungen einarbeiten und ggf. mit Juristen kommunizieren können müssen? Sie wollen sich nicht erst vor Gericht oder gegenüber der Aufsichtsbehörde sagen müssen: „Hätte ich das doch vorher gewusst!“

Dann kommen Sie zur Veranstaltung "Einführung in das Recht für Ingenieure" des Lehrexports der Juristischen Fakultät. Neben den Grundlagen der Rechtsanwendung werden folgende Inhalte vermittelt:

Grundlagen des Privatrechts

Hier lernen Sie Grundlagen zum Privatrecht, bspw.:

  • wie kann rechtlich betrachtet ein Vertrag geschlossen oder wieder aufgelöst werden, z. B. wenn man sich geirrt hat oder getäuscht wurde?
  • was sind die Voraussetzungen und Folgen einer wirksamen Stellvertretung?
  • was ist ein Schuldverhältnis und welche Voraussetzungen und Folgen haben sog. Leistungsstörungen, z. B. Schadensersatz?
  • Was sind Vertragstypen; was sind insb. Besonderheiten von Kauf- und Werkverträgen?
  • wann haftet man für eine sog. unerlaubte Handlung und wann kann man sich entlasten?
  • was sind Eigentum bzw. Besitz und wie erlangt, überträgt und verliert man diese?

Grundlagen des Öffentlichen Rechts

Zum öffentlichen Recht lernen Sie insb.:

  • was sind die Grundlagen unserer Rechtsordnung und die Staatsorganisation der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschlands und des Landes Niedersachsen?
  • was schützen Grundrechte (insb. Grundgesetz) und Grundfreiheiten (EU) und unter welchen Voraussetzungen sind sie einschränkbar?
  • was ist ein Verwaltungsakt, wie kann eine Behandelt ihn rechtmäßig erlassen und insb. vollstrecken?
  • wie können Sie sich gegen Ihnen gegenüber nachteiligen Entscheidungen einer Behörde gerichtlich zur Wehr setzen oder eine begünstigende Entscheidung einklagen?

Weiterführende Veranstaltungen

Inhalte der Veranstaltung können insb. im Rahmen des Moduls Technikrecht (mit den Veranstaltungen „Technikrecht“ und „Technikrecht in der Praxis“) vertieft werden. Bei besonderem Interesse ist noch auf die Vertiefungsveranstaltungen Ausgewählte Themen des Privatrechts (insb. Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und Ausgewählte Themen des Öffentlichen Rechts (insb. Gewerbe-, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht) zu verweisen.

Weitere Informationen

Die Veranstaltung wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Sie kann in unterschiedlichen Studiengängen im Rahmen des studium generale belegt werden. Sie umfasst 2 SWS und es können 3 ECTS mit einer 90-minütigen Klausur erworben werden. Hinweis: Es findet auch eine intensive Klausurvorbereitung statt - und wiederholt konnten so bereits 100 % die Klausur bestehen - also nehmen auch Sie die Herausforderung an!

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung nur auf Deutsch angeboten und eine Fachsprache vermittelt wird.