Zulassungsvoraussetzungen

Studierende aus Deutschland benötigen das erste Staatsexamen mit einem Abschluss von mindestens befriedigend. Alternativ genügt der Abschluss eines LL.B. mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss in einem eng verwandten Studiengang.

Studierende, die von außerhalb Deutschlands kommen, müssen ein anerkanntes Studium der Rechtswissenschaften vorweisen, das Ihnen die berufliche Qualifikation zu einer Tätigkeit im rechtlichen Bereich genehmigt.

Des Weiteren sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Bewerberinnen/Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist brauchen keine Sprachnachweise vorzulegen, es sei denn sie wollen im zweiten Semester an eine Partneruniversität im englischsprachigen Ausland. Ausländische Studierende müssen im Englischen oder Deutschen folgende Sprachkenntnisse vorweisen:

  • Englisch: TOEFL 78 Punkte / IELTS 6 Punkte / englischsprachiges Studium - alle Kurse auf Englisch
  • Deutsch: DAF 4 Punkte in allen 4 Modulen / C 1 Goethe Zertifikat / DSH Stufe 2 / KDS oder gleichwertiger Nachweis

Fragen rund ums Studium? Wir helfen gern weiter!

EULISP Studiengangsberatung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
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832
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