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Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft 2023: Rückblick auf die 6. Konferenz

Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft 2023: Rückblick auf die 6. Konferenz

© K. Riebe I Inst. für Prozess- und Anwaltsrecht

„Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer“ – mit diesem Thema befasste sich am 10. November 2023 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Bereits zum sechsten Mal richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) die jährlich stattfindende Konferenzreihe aus.

Mit den Grußworten von Professor Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, und von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, startete die Konferenz, welche aufgrund der Brandschutzsanierung an der Leibniz Universität Hannover erstmals im Königlichen Pferdestall stattfand. Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht betonte auch der Universitätspräsident Professor Dr. Volker Epping in seiner Begrüßungsrede vor den rund 100 Teilnehmer:innen. Die Tagungsleitung übernahm Dr. Tanja Nitschke, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, für den erkrankten André Haug.

Die Konferenz fand ihren Auftakt in der Keynote der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte. In der Keynote thematisierte sie die Belastung der Justiz durch zahlreiche Masseverfahren, wie solche rund um den VW-Abgasskandal. Otte problematisierte dabei, ob die Entwicklung der vergangenen Jahre durch die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz behoben werden kann.

Im ersten Themenblock wurde dann näher auf den Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen nach einem verlorenen Prozess eingegangen. Einleitend stellte Joachim Cornelius-Winkler dafür die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen dar. Dabei betonte er, dass Rechtsschutzversicherungen aufgrund des hohen finanziellen Risikos von Masseverfahren derartige Sachverhalte immer häufiger aus ihren Produkten nehmen. Nachfolgend gewährte Thomas Lämmrich Einblicke in das Spannungsverhältnis zwischen der Erfolgsaussichtenprüfung bzw. der Deckungsablehnung und dem Regress gegen Anwält:innen. Der anschließende Vortrag von Monika Maria Risch handelte von den anwaltlichen Sorgfaltspflichten gegenüber der Mandantschaft und deren Rechtsschutzversicherern in Bezug auf die Erfolgsaussichtenprüfung. Beachtet werden müsse, so Risch, dass Anwält:innen ihre Pflichten gerade gegenüber den Mandanten und nicht den Versicherern wahren müssen.

In einem Zwischenruf referierte Dr. Michael Weigel zum Thema „Masseverfahren: ein langer Weg ohne befriedigende Lösung“. Dabei ging er unter anderem auf die Abhilfeklage als neues Instrument des kollektiven Rechtsschutzes ein. Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Weigel für seinen langjährigen Vorsitz im ZPO/GVG Ausschuss der BRAK gewürdigt. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Ulrich Wessels dar, an welchen Stellungsnahmen und Reformen Weigel maßgeblich beteiligt war.

Im zweiten Themenblock – „Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister“ – stellte zunächst Dr. Christian Lemke die Sicht des RDG und der Berufspolitik auf die Thematik vor. Anschließend erklärte Dr. Ulrich Eberhardt die Sicht eines Rechtsschutzversicherers. Im Rahmen seines Vortrages sprach sich Eberhardt unter anderem für die Notwendigkeit des Fremdbesitzverbotes aus. Insbesondere für Rechtsschutzversicherer, so Eberhardt, müsse dies kein ernsthaftes Problem darstellen, da die Kapitalinvestition in eine klassische Kanzlei für diese per se nicht attraktiv sei. Stephen P. Younger erläuterte anschließend die ausländischen Erfahrungen mit der Zulassung von Fremdkapital.

Der dritte Themenblock setzte sich thematisch mit der privaten Prozessfinanzierung auseinander. Den Themenblock einleitend erläuterte Professor Dr. Alexander Klauser die österreichische Perspektive auf Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung. Dabei betonte dieser, dass sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch die Prozessfinanzierung wichtig für den Zugang zum Recht seien. Im Anschluss schilderte Professorin Dr. Tanja Domej die Prozessfinanzierung und regulatorische Tendenzen auf EU-Ebene. Anschließend befasste sich Thomas Kohlmeier mit der Sicht eines Prozessfinanzierers auf Regress-Tendenzen und geplante EU-Regulierung.

Die Konferenz fand ihren Abschluss in der von Professor Dr. Christian Wolf moderierten Podiumsdiskussion. Gemeinsam diskutierten Dr. Christian LemkeProfessorin Dr. Tanja Domej, Dr. Ulrich Eberhardt und Monika Maria Risch über die Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierung.

Insgesamt kann auf eine erfolgreiche und inhaltsreiche Veranstaltung zurückgeblickt werden.

Aftermovie und Bildergalerie

Einen Rückblick in Bildern finden Sie hier.