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Göttinger Kolloquien - "Rahmenbedingungen für eine (voll) digitale Videoverhandlung"

Göttinger Kolloquien - "Rahmenbedingungen für eine (voll) digitale Videoverhandlung"

Am Freitag, den 30. Juni 2023 findet ab 17:00 Uhr das Kolloquium „Rahmenbedingungen für eine (voll-) digitale Videoverhandlung“ im Online-Format statt. Im ersten Kolloquium der Reihe „Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts“ werden sich die Referenten, Prof. Dr. Christian Wolf (Leibniz Universität Hannover), Prof. Dr. Reinhard Greger (Richter am BGH a.D., Univ.-Prof. i.R. der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Ralf Köbler (Präsident des Landgerichts Darmstadt) in ihren Vorträgen mit der Frage beschäftigen, welche Rahmenbedingungen für eine (voll-)digitale Verhandlung im Zivilprozess erforderlich sind. Im Anschluss an die Referate sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zu einer gemeinsamen Diskussion eingeladen.

Prof. Dr. Christian Wolf ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht sowie Direktor des Institutes für Anwalts- und Prozessrecht (IPA) an der Leibniz Universität Hannover. Wolf gehört mit zahlreichen Publikationen und Herausgeberschaften auf diesem Gebiet zu einem der profiliertesten Vertreter der Zivilprozessrechtswissenschaft.

Prof. Dr. Reinhard Greger war von 1975 bis 1996 im bayerischen Justizdienst sowie als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Anschließend hatte er bis zur Versetzung in den Ruhestand im Jahre 2011 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg inne. Greger forscht in den Bereichen Haftungsrecht, Justizreform und außergerichtliche Streitbeilegung. Er gilt als „Vordenker“ im Forschungsbereich des „Digitalen Zivilprozesses“ und vereinigt in seiner Person jahrzehntelange (höchstrichterliche) Justizerfahrung mit umfassender Forschungsexpertise.

Prof. Dr. Ralf Köbler ist Präsident des Landgerichts Darmstadt und Honorarprofessor an der Universität Speyer. Er ist Mitglied des Vorstandes des deutschen EDV-Gerichtstages sowie der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes. Als ehemaliger Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz hat er die Modernisierung der hessischen Justiz über viele Jahre maßgeblich mitgestaltet. Als einer der Ersten beschäftigte sich Köbler im Jahr 2015 in einem Projekt mit Prof. Dr. Matthias Weller an der EBS Law School mit den Verfahrensgrundsätzen und Modellregeln für eine grundsätzlich elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren (unter Bezugnahme auf § 128a ZPO). Für Beachtung hat zuletzt sein in NJW 2021, 1072-1074 veröffentlichter Vorschlag zur Neuregelung der Videoverhandlung gesorgt.

Das Kolloquium wird sich in inhaltlicher Hinsicht zunächst mit der Frage befassen, welche Anforderungen sich für die Videoverhandlung aus den Verfahrensgrundsätzen und dem Verfassungsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Anspruch auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, ergeben. Anhand der hier erarbeiteten Maßstäbe wird das Kolloquium in einem weiteren Schritt die aktuellen Reformvorschläge, insbesondere den diesbezüglichen Referenten- und Regierungsentwurf, hinsichtlich der Videohandlung im Zivilprozess untersuchen. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf der Evaluierung des zuletzt veröffentlichten Referentenentwurfs zur Reform der Videohandlung im Zivilprozess aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht liegen.

Die Anmeldung zum Kolloquium (kostenfrei) ist ab sofort auf der Veranstaltungsseite unter https://www.reusz.eu/veranstaltungen möglich. Die Zugangsdaten erhalten Sie vorab per E-Mail.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.reusz.eu/kolloquien.

Verfasst von TN